Stundenverrechnungssätze / Zuschläge ab 01.01.2018
Ein Montageeinsatz unserer Mitarbeiter beginnt in der Werkstatt Pillauer Straße 37, 22049 Hamburg und endet bei dieser Anschrift.Die Abrechnung der Wegzeit wird mit mindestens einer halben Stunde vorgenommen und erfolgt danach im 15 Minuten Abrechnungstakt, nach tatsächlichem Aufwand.
Der Montageeinsatz einschließlich Wegzeit wird durch Unterschrift des Auftraggebers oder einem vom Auftraggeber bestimmten Erfüllungsgehilfen auf dem Montagenachweis bestätigt.
Bei Überlassung eines Schlüssels für ein Wohnobjekt um unseren Mitarbeitern den Zutritt zu der Arbeitsstätte zu ermöglichen, oder falls aus anderem Grund keine Person den Montagenachweis unterzeichnen kann, gelten die durch den Monteur eingetragenen Zeiten als anerkannt.
Stundenverrechnungssatz:
Den aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz können Sie telefonisch erfragen.
Hinweis Fahrzeugnebenkosten:
Es fallen im Stadtgebiet Hamburg Fahrzeugnebenkosten an, hierbei handelt es sich nicht um eine An- und Abfahrtspauschale.
Dies sind im Stadtgebiet Hamburg Beträge zwischen 5,-€ und 20,-€.
Diese Beträge sind entsprechend der Entfernung zur Werkstatt, nach dem Postleitzahlenbereich kalkuliert und enthalten keinerlei Stundenlohnanteil.
Ausserhalb von Hamburg wird der Höchstsatz von 20,-€ für Fahrzeugnebenkosten in Rechnung gestellt.
Bereitschaftspauschalen für Notdiensteinsätze:
Bereitschaftspauschalen fallen einmalig für jeden Notdiensteinsatz an.
- Montag- Donnerstag bis 7:00 Uhr und ab 16:30 Uhr 50,00 €
- Freitag bis 7:00 Uhr 50,00€
- Freitag ab 13:30 Uhr 60,00€
- Samstag, Sonntag und Feiertag ganztägig 75,00€
Zusätzliche Zuschläge auf Stundenverrechnungssätze:
- Arbeiten von Mo - Fr außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bis 18:00 Uhr 25%
- Arbeiten von Mo - Fr außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr 50%
- Arbeiten von Mo - Fr außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr 65%
- Arbeiten an Samstagen 65%
- Arbeiten an Sonntagen 100%
- Arbeiten an gesetzl. Feiertagen 150%
Montage von bauseits zur Verfügung gestellten Materialien:
Wir verbauen grundsätzlich kein bauseits zur Verfügung gestelltes Material.
Dies hat folgende Gründe zur Ursache:
- Für unsere Monteure ist die Qualität der Bauteile nicht prüfbar
- Wir sind aufgrund unserer Kalkulation auf Materialverkäufe angewiesen
- Wir müssen laut Gesetz für bauseits gestelltes Material haften
- Viele Produkte entsprechen nicht der Norm und können eine Gefahr für die Gesundheit oder die Bausubstanz darstellen
Alle Preisangaben zuzüglich aktuell gültiger Mehrwertsteuer.